Wiegen die 5000 Euro Steuereinnahmen im Jahr den Frust der privaten Tanzveranstalter auf? Die Stadt Potsdam hält bisher an einer Steuer für „Tanzlustbarkeiten” fest, die es in Berlin nicht gibt. Ein Plädoyer für eine Korrektur.
Potsdam. Die Stadt Potsdam erhebt eine Steuer, die ihr finanziell so gut wie nichts einbringt, die bei Unternehmern der Veranstaltungsbranche für viel Verdruss sorgt und auch als Kampfansage an Lebensfreude und öffentliche Geselligkeiten verstanden werden kann.
Anders als etwa in Berlin sind Tanzveranstaltungen in Potsdam vergnügungssteuerpflichtig. Der Amtsschimmel lässt es sich bisher nicht nehmen, in Diskotheken und beim Schwofen mitzusteppen. Dabei geht es – das sei vorweggenommen – für die Stadt um eine Einnahme von nur etwa 5000 Euro jährlich.
Keine Frage, jede Gebietskörperschaft muss sich etwas einfallen lassen, um notwendige Einnahmen zu erzielen. Kommunen verbinden mit einer Steuer oft auch das Ziel, das soziale Verhalten der Menschen positiv zu beeinflussen – eben zu steuern. Mit der Hundesteuer etwa soll die Hundepopulation in der Stadt begrenzt werden. Mit der Verpackungssteuer, die Potsdam ab dem 1. Juli 2026 erhebt, sollen Einweggeschirr und Einwegverpackungen reduziert werden.
Auch die Vergnügungssteuer soll ein fragwürdiges Verhalten mit hohem Suchtpotenzial eindämmen – nämlich das Glücksspiel. 2025 nahm das Potsdamer Rathaus von Automatenaufstellern und von der Spielbank insgesamt 442.675 Euro Steuern ein.
Was aber, bitteschön, hat die Stadt gegen das Tanzen? Wird nicht bedauerlicherweise viel zu wenig getanzt?
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